Feuerwerkskörper der Kategorie 1
dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren, abgegeben
werden. Kinder unter 12 Jahren sollten diese Gegenstände nur unter
Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Die EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“
verbietet die Abgabe von Amorces an Kinder unter 3 Jahren!
Feuerwerkskörper der Kategorie 2
dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der
Zeit
vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn,
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dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der
zuständigen
Behörde vorlegt. Diese Ausnahmegenehmigung ist 3 bis 4 Wochen vor dem
Kauf
und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen. Einen
Antrags-Vordruck
können Sie hier ausdrucken.
Feuerwerkskörper der Kategorie T1
dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahren abgegeben und von diesen
auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur für technische Zwecke
entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den
Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen
Verwendungszweckes erlaubt. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Gegenstand
bzw. der Packung! Einen Vordruck der T1-Klausel-1, die Sie
mit der Bestellung per Fax, Brief oder e-Mail an uns übergeben, können Sie hier ausdrucken.