Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, dass er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs.1 besitzt. (§ 21 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz)
§ 24 (1)
Die zuständige Behörde kann im Allgemeinen oder im Einzelfall von den Verboten des § 21 Abs. 1 ... aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen.
Diese behördliche Ausnahme-Genehmigung, die nur auf der Basis eines schriftlichen Antrages erteilt wird, gestattet Ihnen also, Feuerwerkskörper der Klasse II nicht nur zu Silvester zu kaufen und zu verwenden. Aber es muss ein hinreichender und begründeter Anlass sein. Hochzeiten und runde Geburtstage werden im allgemeinen als solche angesehen.
Drucken Sie bitte unser
Antrags-Formular
aus und reichen Sie es bei der zuständigen Behörde ein. Beachten Sie
bitte, dass der Antrag ca. 4 Wochen vor der Verwendung der
Feuerwerkskörper eingereicht werden soll. Ist die Genehmigung
erfolgt, muss uns eine Kopie der Genehmigung per Fax, e-Mail oder
Post zugestellt werden. Erst dann kann die Auslieferung der
Feuerwerkskörper erfolgen.
Zuständig ist die Behörde des Ortes, wo das Feuerwerk stattfinden
soll. Es muss also nicht Ihr Wohnort sein. Die Zuständigkeit des
Amtes ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Meistens ist es das Ordnungsamt, es kann aber auch ein anderes Amt
sein. Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Fragen Sie in Ihrem
zuständigen Amt nach den Gebühren, damit Sie Ihr Budget für das
Feuerwerk einhalten können.
Lichterbilder, bestimmte Wunderkerzen und Eisfontänen, sind Feuerwerkskörper der Klasse T1. Für Bestellungen die nur diese Artikel enthalten, müssen Sie die T1-Klausel ausfüllen und der Bestellung beilegen bzw. per Fax oder Mail nachreichen.
Brauchen Sie Hilfe für die Antragsstellung? Vielleicht können wir
Ihnen sagen welches Amt für Sie zuständig ist und vielleicht sind
uns auch die Gebühren bekannt, die erhoben wurden.
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Dokumente zum Ausdrucken: Vordruck Genehmigungsantrag Klasse II T1-Klausel für Bestellungen Feuerwerkskörper Klasse T1 |