Hochzeitsfeuerwerk von der Krause und Sohn GmbH

Servicepaket 1 

(wenn Sie selber zünden !)

erhalten Sie mit der Lieferung eines unserer Programme. Dieses Paket ist kostenfrei.

Inhalt:

- Aufbauplan, laminiert 

-Tipps und Tricks zum Zünden auf der Rückseite des Aufbauplanes

- langbrennende Anzündhilfen

- Abdeckplane 4 x 5 m (Sollte es beim Aufbau der Feuerwerkskörper regnen oder feucht sein, dann decken Sie die aufgestellten Batterien damit ab. Ziehen Sie die Batterien kurz vor dem Zünden soweit auseinander, wie es der Aufbauplan vorsieht. Ein paar Minuten im Regen stehende Batterien sind durchaus verwendbar. Eine längere Feuchtigkeitseinwirkung können Sie mit der Abdeckplane wirkungsvoll verhindern.)


Servicepaket 2 

(wenn wir für Sie zünden !)

Paketpreis: 300,- €. Im Preis enthalten sind:

- die Einholung der behördlichen Genehmigung.
- die Anlieferung der Feuerwerkskörper und der benötigten Technik.
- die Absperrung des Abbrennplatzes.
- das Aufstellen der Feuerwerkskörper und das Abbrennen des Feuerwerkes.
- die Beräumung des Abbrennplatzes.
- die Versicherung für Schadensfälle (max: 1,5 Mio €)

Nicht im Preis enthalten sind die Fahrtkosten. Sie betragen je
gefahrenen Kilometer 0,30 € und werden gesondert berechnet.
Das Servicepaket kann nur in Verbindung des Kaufes unserer
Programmen 4, 5, 6 oder 7, gebucht werden.
Für den Zeitraum 20.12. - 03.01. steht dieser Service nicht zur Verfügung.

 

Genehmigung

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, dass er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs.1 besitzt. (§ 21 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz)

§ 24 (1)

Die zuständige Behörde kann im Allgemeinen oder im Einzelfall von den Verboten des § 21 Abs. 1 ... aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen.

Diese behördliche Ausnahme-Genehmigung, die nur auf der Basis eines schriftlichen Antrages erteilt wird, gestattet Ihnen also, Feuerwerkskörper der Klasse II nicht nur zu Silvester zu kaufen und zu verwenden. Aber es muss ein hinreichender und begründeter Anlass sein. Hochzeiten und runde Geburtstage werden im allgemeinen als solche angesehen.


Drucken Sie bitte unser

Antrags-Formular

aus und reichen Sie es bei der zuständigen Behörde ein. Beachten Sie bitte, dass der Antrag ca. 4 Wochen vor der Verwendung der Feuerwerkskörper eingereicht werden soll. Ist die Genehmigung erfolgt, muss uns eine Kopie der Genehmigung per Fax, e-Mail oder Post zugestellt werden. Erst dann kann die Auslieferung der Feuerwerkskörper erfolgen.
Zuständig ist die Behörde des Ortes, wo das Feuerwerk stattfinden soll. Es muss also nicht Ihr Wohnort sein. Die Zuständigkeit des Amtes ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Meistens ist es das Ordnungsamt, es kann aber auch ein anderes Amt sein. Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Fragen Sie in Ihrem zuständigen Amt nach den Gebühren, damit Sie Ihr Budget für das Feuerwerk einhalten können.


Brauchen Sie Hilfe für die Antragsstellung? Vielleicht können wir Ihnen sagen welches Amt für Sie zuständig ist und vielleicht sind uns auch die Gebühren bekannt, die erhoben wurden.

 krause@feuerwerk.info

 

Wetterdienst

Damit es ein tolles Feuerwerk wird, benötigen Sie auch das passende Wetter. Zu heiß und zu trocken könnte Waldbrandgefahr bedeuten. Ihre Genehmigung hat vielleicht eine Bestimmung, die Ihnen das Abbrennen des Feuerwerkes ob einer bestimmten Waldbrand-Gefahrenstufe verbietet. Den Waldbrandgefahrenindex für Ihr Gebiet können Sie beim Deutschen Wetterdienst unkompliziert abfragen.

Aber nicht nur die Waldbrandgefahr könnte ein Hindernis für das Abbrennen von Feuerwerkes sein. Denken Sie auch an Unwetter und schauen Sie nach ob  Unwetterwarnungen für Ihren Standort vorliegen.